Kritik der Ontologie des Immaterialgüterrechts.
In welcher Weise existieren Werke, Erfindungen und andere Schutzgegenstände des geistigen Eigentums? Alexander Peukert zeigt, dass die Vorstellung von abstrakten Immaterialgütern eine sprachliche Konstruktion darstellt, die sich erst im 18. Jahrhundert herausbildete. Ihr alleiniger Zweck besteht dar...
Saved in:
| Main Author: | |
|---|---|
| Format: | Electronic eBook |
| Language: | German |
| Published: |
Tübingen :
Mohr Siebeck,
2018.
|
| Series: | Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht.
|
| Subjects: | |
| Online Access: | EBSCOhost |
| Tags: |
Add Tag
No Tags, Be the first to tag this record!
|
Table of Contents:
- Cover; Vorwort; Inhaltsverzeichnis; 1 Einführung; I. Das Paradigma des Immaterialguts; II. Irritationen: Unterschiede zwischen Sachen- und Immaterialgüterrecht; III. Reaktionen; IV. Ziele und Plan der Untersuchung; V. Terminologie und Vorverständnis; 2 Zwei Ontologien; I. Die Ontologie abstrakter Objekte; 1. Kennzeichen und Anwendung auf Immaterialgüter; 2. Allgemeine Metaphysik: ein obsoleter Anachronismus?; 3. Die mangelnde ontologische Plausibilität des abstrakten Immaterialguts; II. Die Ontologie sozialer Tatsachen; 1. Grundzüge der searleschen Sozialontologie.
- 2. Anwendung auf Immaterialgüter 3 Zwei Abstraktionen; I. Abstraktion 1: Allgemeine Bezeichnungen für ähnliche Artefakte; 1. Ein neues Artefakt; 2. Das Master-Artefakt; 3. Sekundäre Artefakte; II. Abstraktion 2: Die Idee des abstrakten Immaterialguts; 1. Die Historizität der Bedingungen der Möglichkeit der Abstraktion 2; a) Neue Technologien; b) Von der namenlosen Nachahmung zum genialen Werk; c) Von der dirigistischen Regelung des Wirtschaftens zur Marktwirtschaft; aa) Wirtschaftsregulierung durch Privilegien und andere Regularien.
- Bb) Die Herausbildung von Märkten und die Verdinglichung allen In- und Outputs2. Die Emergenz des abstrakten Immaterialguts; a) Begriffsgeschichten: Werk, Erfindung, Design; b) Das abstrakte Immaterialgut in Rechtstexten des 18. und 19. Jahrhunderts; aa) Frankreich; bb) Vereinigtes Königreich und USA; cc) Deutschland; 4 Zwischenergebnis: Ein unplausibles Paradigma; 5 Die juristische Erklärungskraft der zwei Ontologien; I. Struktur und Praxis des geltenden IP-Rechts; 1. Geltungsbereich des herrschenden Paradigmas; a) Markenrecht.
- B) Innovationsschutzrechte, insbesondere verwandte Schutzrechte und Sortenschutz2. Verhaltens- und artefaktbasierte Rekonstruktion des IP-Rechts; a) Das Master-Artefakt als Bezugspunkt der Rechte; b) Sekundäre Artefakte; c) Regulierung von Verhaltensweisen in Bezug auf Sekundäre Artefakte; II. Strukturelle Unterschiede zwischen Sachen- und IP-Rechten; III. Besonderheiten der Rechtfertigung von IP-Rechten; 1. Wirkung und Rechtfertigung von IP-Rechten; 2. Insbesondere: Die ökonomische Analyse und Rechtfertigung der IP-Rechte; IV. Die Normativität des abstrakten Immaterialguts.
- 1. Der Sinn des abstrakten Immaterialguts ist seine Normativität2. Belege: Die Reichweite physikalistischer und idealistischer IP-Regime; 3. Die Instabilität der Unterscheidung zwischen Recht und Wirklichkeit im IP-Recht; 6 Normative Kritik des Immaterialguts; I. Radikale Kritik ohne extreme Konsequenzen; 1. Für ein neues Wirklichkeitsverständnis; 2. Für die Form subjektiver Ausschließlichkeitsrechte; 3. Alternative Terminologie; II. Perspektivwechsel: Vom Immaterialgut zu Akteuren, Handlungen und Artefakten; 1. Akteure und Handlungen; a) Innovatoren und Investoren.