Nutzungsausgleich im Bürgerlichen Recht

Befindet sich ein Gut in der Verfügungsgewalt eines Nichtberechtigten, gewährt die Rechtsordnung dem Berechtigten primär einen Anspruch auf Übertragung des Gutes, beispielsweise in Gestalt von § 985 BGB. Um dem Nichtberechtigten auch den Vorteil zu entziehen, den er durch die Nutzung des Gutes erlan...

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Bibliographic Details
Main Author: Röder, Erik, 1980- (Author)
Format: Electronic eBook
Language:German
Published: Tübingen : Mohr Siebeck, 2021.
Series:Jus privatum.
Subjects:
Online Access:EBSCOhost
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Table of Contents:
  • Cover
  • Titel
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • 1. Teil: Grundlegung
  • A. Terminologie der Untersuchung
  • I. Nutzungsausgleich
  • II. Gut
  • III. Innehaben eines Gutes
  • IV. Berechtigter/Nichtberechtigter
  • B. Überblick über die für den Nutzungsausgleich relevanten Vorschriften
  • I. Nutzungsbegriff des 100 BGB
  • 1. Fruchtbegriff des 99 BGB
  • a) 99 BGB als Oberbegriff für unterschiedliche Ertragsarten
  • b) Verzicht auf eine Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitskriterien
  • C) Verzicht auf eine Differenzierung nach dem Einfluss des Fruchtziehenden auf die Fruchtentstehung nach dem Vorbild der gemeinrechtlichen Kategorie der fructus industriales
  • aa) Verzicht auf eine Übernahme der Kategorie der fructus industriales in den Fruchtbegriff des BGB
  • bb) Historische Bedeutung der Kategorie der fructus industriales für die Durchführung des Nutzungsausgleichs
  • cc) Fortdauernde Relevanz des Einflusses des Nutzenden auf den Nutzungserfolg für die Ausgestaltung des Nutzungsausgleichs
  • 2. Begriff der Gebrauchsvorteile i. S. v. 100 Alt. 2 BGB
  • 3. Proprium des Nutzungsbegriffs?
  • a) Gesetzestechnische Zweckmäßigkeit als Grund für die Schaffung des 100 BGB
  • b) Fortbestand des genutzten Gutes als Proprium des Nutzungsbegriffs?
  • II. Auf Nutzungsausgleich gerichtete Anspruchsgrundlagen
  • 1. Nutzungsausgleich außerhalb der Rückabwicklung gegenseitiger Verträge
  • a) Nutzungsausgleich im Bereicherungsrecht
  • b) Nutzungsausgleich im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
  • c) Nutzungsausgleich im Verhältnis von Erbe und Erbschaftsbesitzer
  • d) Nutzungsausgleich im Verhältnis von Vermächtnisnehmer und Beschwertem
  • E) Nutzungsausgleich nach Rechtshängigkeit eines Herausgabeanspruchs
  • 2. Nutzungsausgleich bei der Rückabwicklung gegenseitiger Verträge
  • a) Nutzungsausgleich nach Rücktrittsfolgenrecht
  • aa) Rechtslage bis zur Schuldrechtsmodernisierung
  • (1) Veräußerungsverträge
  • (2) Nutzungsüberlassungsverträge
  • bb) Rechtslage seit der Schuldrechtsmodernisierung
  • (1) Veräußerungsverträge
  • (2) Nutzungsüberlassungsverträge
  • cc) Sonderregelung für Teilzahlungsgeschäfte
  • dd) Verweisungen auf das Rücktrittsfolgenrecht
  • (1) Widerruf von Verbraucherverträgen vor Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
  • (2) Wandlung
  • (3) Nachlieferung bzw. Neuherstellung
  • (4) Schadensersatz statt der ganzen Leistung
  • (5) Minderung
  • b) Nutzungsausgleich bei der Rückabwicklung widerrufener Verbraucherverträge
  • c) Nutzungsausgleich bei der Rückabwicklung unwirksamer gegenseitiger Verträge
  • aa) Unwirksame gegenseitige Veräußerungsverträge
  • (1) Saldotheorie und Nutzungsausgleich
  • (a) Grundaussage der Saldotheorie
  • (b) Auswirkungen der Saldotheorie auf den Nutzungsausgleich